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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Vertragsabschluß
Gültigkeit haben nur die zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilten Aufträge. Abweichende Vereinbarungen müssen auf dem
Auftrag vermerkt sein und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der besonderen schriftlichen Bestätigung der STANOK-CENTRE. Mündliche
Abmachungen sind nicht rechtsverbindlich.
Der Auftrag ist unwiderruflich erteilt. Die STANOK-CENTRE ist berechtigt, auch nach Ablauf der Frist von einem Monat die Ausführung
eines Auftrages abzulehnen, wenn der Auftraggeber mit der Bezahlung eines Auftrages in Verzug kommt. Der Auftraggeber kann deswegen
keine Ansprüche geltend machen.
2a. Herstellungsunterlagen*
Der Auftraggeber gibt bei seiner Anzeigenbestellung folgende Details verbindlich an: (1) Branchen, in denen er gelistet werden möchte, (2) Produktgruppen, die auf seine Produkte zutreffen, (3) Schlüsselwörter. Die Angabe ist für die Erstellung der bestellten Anzeigen verbindlich. Spätere Änderungen können, je nach Arbeitsaufwand, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Einreichung, Richtigkeit und Vollständigkeit von Herstellungsunterlagen verantwortlich.
Er hat die STANOK-CENTRE insbesondere von allen Ansprüchen freizustellen, die gegen diese wegen vom Auftraggeber gemachter
Angaben erhoben werden. Herstellungsunterlagen sind, wenn nicht anders vereinbart, unaufgefordert spätestens 14 Tage nach
Auftragserteilung zu liefern. Werden Herstellungsunterlagen nicht rechtzeitig eingesandt, ist die STANOK-CENTRE berechtigt,
die Eintragung in bestellter Grösse nach vorhandenen Unterlagen selbst zusammenzustellen. Dadurch entstehende zusätzliche
Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung und für
Lieferung bestellter Herstellungsunterlagen, sowie für verteuernde Ausführungen (Konvertierung, Montage usw.) und andere
besondere Leistungen trägt der Auftraggeber.
Die Zusendung von Herstellungsunterlagen durch den Auftraggeber hat frachtfrei zu erfolgen.
2b. Werbevorlagen auf CD-Rom
Die Firmenlogos sind in TIFF-, BITMAP- (300dpi) bzw. CorelDraw Format einzureichen.
Anfallende Kosten für die Nachbearbeitung von abweichenden Datenformen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Änderungskosten von
Druckunterlagen zu PC-Formaten trägt der Autraggeber. Probedisketten des erstellten Logos können nur gegen eine Kostenpauschale
zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur virenfreie Datenträger einzureichen. Durch Nichtbeachtung auftretende Schäden und deren
Beseitigung gehen zu seinen Lasten.
3. Reklamationen
Wird dem Auftraggeber eine Probe seines Auftrages vorgelegt, von ihm aber nicht fristgemäss zurückgegeben, so gilt die Genehmigung
zur Erstellung als erteilt. Für Darstellungsfehler, beanstandete Übersetzungen und Suchwortregistrierungen, sowie wegen versehentlich
unterbliebener oder an unrichtiger Stelle vorgenommener Eintragungen kann weder Schadenersatz noch Rückgängigmachung des Vertrages
verlangt werden. Der Auftraggeber ist in derartigen Fällen auch nicht berechtigt, die Bezahlung einer anderen Forderung der
STANOK-CENTRE zu verweigern oder gegen eine andere Forderung der STANOK-CENTRE aufzurechnen.
Der Autraggeber kann von der STANOK-CENTRE nur einen Preisnachlass verlangen. Dieser wird gewährt, wenn die Eintragung erheblich
vom Auftrag abweicht, an unrichtiger Stelle vorgenommen worden ist oder die Unrichtigkeit sich als sinnentstellend erweist.
Bei Fehlplazierung erwächst dieser Anspruch nur, wenn der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages von der Befolgung einer
diesbezüglichen Weisung abhängig gemacht hat.
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden,wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Auftragsgegenstandes
erfolgen.
4. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne jeden Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Der Auftraggeber hat für die Einziehung
des Rechnungsbetrages nach Fälligkeit alle in Deutschland und im Ausland entstehenden aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten
zu tragen. Rechungsausgleich erfolgt nur durch Zahlung direkt an die STANOK-CENTRE. Vertreter Inkassi sind nicht statthaft
und entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung der STANOK-CENTRE gegenüber.
5. Erscheinen der Auftragsobjektes
Die STANOK-CENTRE ist bemüht, das Print- bzw. elektronische Medium rechtzeitig erscheinen zu lassen, haftet jedoch nicht für die
Einhaltung eines bestimmten Termins.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der STANOK-CENTRE (bei Nicht- bzw. Minderkaufleuten gilt diese Vereinbarung nur für
das Mahnverfahren). Sämtliche Informationen oder Daten und ihre Nutzung, sowie sämtliches mit der Webseite zusammenhängendes Tun,
Dulden oder Unterlassen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
7. Rechtliche Hinweise
Die STANOK-CENTRE bemüht sich, daß die auf ihrer Website enthaltenen Informationen und Daten zutreffend sind. Eine Haftung
oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch
ausgeschlossen. Dies gilt für alle anderen Websites, auf die mittels eines Hyperlinks verwiesen wird. Die STANOK-CENTRE ist
für den Inhalt solcher Websites, die mittels einer solchen Verbindung erreicht werden, ebenfalls nicht verantwortlich.
Die STANOK-CENTRE behält sich vor, ohne Ankündigung, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Daten oder
Informationen vorzunehmen.
Der Inhalt der STANOK-CENTRE-Website ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten,
insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung der STANOK-CENTRE.
*Herstellungsunterlagen sind Druckunterlagen, Beilagen und Bilder auf Datenträgern, die den in den Bestellunterlagen und ergänzenden
Bestimmungen aufgeführten technischen Rahmenbedingungen entsprechen und frei von Computerviren sein müssen.
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